Hausordnung

Hausordnung Tennis-Sport Erftstadt e.V. (TSE)

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder, liebe Freunde und Gäste,

als Eigentümer der Immobilie ist uns an einer langfristigen Erhaltung sehr gelegen. Nach der Flutzerstörung im Juli 2021 wurde die komplette Sportanlage samt neuem Vereinsheim 2022/ 2023 mit hohen Investitionen und viel ehrenamtlicher Arbeit wiedererrichtet. Daher sind im Sinne der Sicherheit aller Nutzer einige Regeln für das Miteinander und den Aufenthalt bei uns unumgänglich. Wir bitten freundlichst um Beachtung. Die Benutzung der Tennisplätze ist in einer separaten Spiel- und Platzordnung geregelt.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers usw. verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  1. Zuständigkeit und Verantwortung

Der Vorstand und von ihm autorisierte Personen sind ermächtigt, die ordnungsgemäße Nutzung auf allen Flächen der Vereinsanlage An der Schwarzau 7, 50374 Erftstadt zu kontrollieren. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei genehmigten Veranstaltungen sind darüber hinaus die durchführenden und verantwortlichen Personen der Veranstaltung für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.

  1. Verstöße

Verstöße gegen die Hausordnung werden in angemessener Weise geahndet. Bei wiederholten Verstößen kann ein, auch temporäres, Hausverbot ausgesprochen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein fristloser Ausschluss aus der Vereinsmitgliedschaft erfolgen. Es gelten die betreffenden Regelungen der Vereinssatzung.

  1. Aufenthalt

Nutzung und Betreten der Vereinsanlage erfolgen auf eigene Gefahr. Minderjährige, die sich als Gäste auf dem Vereinsgelände aufhalten, stehen unter der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Personen, die sich unberechtigt auf der Vereinsanlage aufhalten und der eindeutigen Weisung eines Berechtigten, die Anlage zu verlassen nicht nachkommen, machen sich des Hausfriedensbruchs schuldig, der strafrechtlich geahndet werden kann.

  1. Zeiten

Die Vereinsanlage ist grundsätzlich während der offiziellen Öffnungszeiten (8.00 Uhr bis 23.00 Uhr) geöffnet. Das Betreten der Vereinsanlage außerhalb dieser Zeiten ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf in Ausnahmefällen der vorherigen Zustimmung des Vorstands. Die Benutzung der Vereinsanlage und deren Einrichtungen zu Turnieren, Sitzungen, Seminaren oder Feierlichkeiten u. ä. ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vorstands gestattet.

  1. Ordnung und Sicherheit

5.1. Reinhaltung

Alle Nutzer sind für die Sauberkeit auf der Vereinsanlage und im Vereinsheim mitverantwortlich. Das Vereinsheim soll nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Das Abklopfen des Schmutzes von Schuhen an den Wänden oder deren Einrichtungen ist verboten. Das Reinigen von Sportequipment im Gebäude, insbesondere in den Duschen, ist nicht gestattet.

Abfälle gehören in die jeweils dafür vorgesehenen Behältnisse. Alle Nutzer der Sportanlage sind bemüht, Müll zu vermeiden. Mitgebrachte Gegenstände dürfen nicht auf dem Vereinsgelände entsorgt werden. Sportgeräte, Einrichtungsgegenstände sowie Wände dürfen nicht beklebt, beschriftet, besprüht oder beschmutzt werden.

5.2. Ordnung

Alle Nutzer haben die grundsätzliche Pflicht, auf der Vereinsanlage Ordnung zu halten. Einzelinteresse ist dem Gesamtinteresse unterzuordnen. Verkehrsflächen sollen im Sinne des inklusiven Miteinanders entsprechend freigehalten werden. Der Hublift dient dem Transport beeinträchtigter Menschen.

Alle laufenden Sportler werden aufgefordert, zum Umziehen und Duschen die vorhandenen Räumlichkeiten im OG zu nutzen. Die beiden barrierefreien Sanitärkabinen im EG stehen vorrangig Sportlern mit Beeinträchtigungen zur Verfügung.

Jeder, der als Letzter das Vereinsgelände verlässt, auch tagsüber, ist verpflichtet

  • Raum- und Platzbeleuchtungen auszuschalten
  • Fenster zu schließen
  • Duschen und Wasserhähne abzustellen
  • durch die Nutzung verursachte Verschmutzungen zu beseitigen
  • Vereinsheim und Vereinsgelände ordnungsgemäß abzusperren

Schlüsselberechtigung (Transponder für die Schließanlage)

Schlüsselberechtigung haben nur die bei der Geschäftsstelle gemeldeten Mitglieder, Trainer und autorisierte Vereinsvertreter. Über die Ausgabe von Transpondern an andere Personen entscheidet der Vorstand. Ein Verleihen oder anderweitige Weitergabe von personalisierten Transpondern oder Schlüsseln zu Vereinsgelassen ist verboten. Der eingetragene Transponderbesitzer haftet mit seiner Quittierung für eventuelle Schäden.

Parkplätze

Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Die Behindertenparkplätze sind zweckentsprechend freizuhalten. Fahrräder sollen nur in dem dafür bestimmten Fahrradport abgestellt werden.

Hunde

Hunde sind auf der Sportanlage willkommen, an der Leine zu führen und dürfen nicht in geschlossene Räume mitgeführt werden. Verschmutzungen, die von mitgeführten Hunden verursacht werden, sind von den Hundehaltern unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt das nicht, wird die Reinigung zulasten des Hundehalters bzw. -führers kostenpflichtig durchgeführt.

Rauchen, Alkohol und Betäubungsmittel

Das Rauchen auf der Vereinsanlage ist im Freien grundsätzlich erlaubt. Auf den Tennisplätzen und im Vereinsgebäude ist Rauchen verboten. Rauchwarenstummel sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Verzehr von Alkohol auf den Tennisplätzen ist untersagt. Der Genuss bzw. die Abgabe von Alkohol durch/ an Jugendliche ist auf der Vereinsanlage strengstens verboten. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

Das Handeln mit oder das Einnehmen von nicht legalisierten Drogen und Betäubungsmitteln, jedwede Gewalt, Diebstahl, Beschädigungen, Konsumexzesse, sexuelle, rassistische oder diskriminierende Übergriffe werden innerhalb der Vereinsanlage nicht toleriert und nötigenfalls zur Anzeige gebracht.

Sonstiges

Der Aushang privaten und vereinsexternen Materials bedarf der Zustimmung des Vorstands. Gleiches gilt für Aufstellung oder Auslage jeglichen Werbe‐ oder Informationsmaterials.

  1. Unfallvermeidung

Aus Gründen der Sicherheit ist auf der Vereinsanlage folgendes untersagt:

  • Ballspielen im Vereinsheim und auf der Terrasse im OG
  • offenes Feuer
  • Schneeballwerfen
  • das Mitbringen von Waffen jeder Art bzw. waffenähnlicher, gefährlicher Gegenstände
  1. Energieverbrauch

Der Verbrauch von Strom und Wasser ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Der Betrieb elektrischer Geräte aller Art, soweit sie nicht Bestandteil der Vereinseinrichtung sind, ist nur mit Genehmigung eines Verantwortlichen zulässig. Fenster dürfen während der Heizperiode nur vorübergehend zum Lüften („Stoßlüften“), nicht aber auf Dauer geöffnet werden.

  1. Brandschutz

Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge/ Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden.

  1. Schadensfälle und Haftung

Alle Nutzer sind verpflichtet, mit allen Vereinsräumen sowie vereinseigenen Gegenständen und Einrichtungen schonend und sorgsam umzugehen. Festgestellte Sachschäden sind umgehend an den Vorstand zu melden.

Mutwillige oder vorsätzliche Beschädigungen, Verschmutzungen oder auch die missbräuchliche Nutzung der Vereinsanlage, von Sporteinrichtungen, Vereinsheimeinrichtungen usw. werden mit Schadenersatzforderungen geahndet; gegebenenfalls wird auch Strafanzeige erstattet.

Der Verein übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden von/am Eigentum oder von/an mitgebrachten Gegenständen. Bei widerrechtlicher Nutzung der Vereinsanlage und deren Einrichtungen ist jegliche Haftung durch den Verein ausgeschlossen.

  1. Wirksamkeit

Diese Hausordnung tritt am 1. November 2023 in Kraft.

Der Vorstand

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